Liebe Mitglieder, das Finanzamt Magdeburg hat den Verein darauf hingewiesen, dass die in Satzungen üblichen Sätze
“Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins”
in der (2009 beschlossenen und zuletzt 2022
geänderten) Satzung fehlen. Der §3 der Satzung enthält zwar diese Botschaft, aber nicht so klar formuliert.
Gem. §9(2) der Satzung können vom FA aufgetragene Änderungen durch den Vorstand beschlossen werden. Daher hat der Vorstand in seiner Sitzung am 2.12.2025 beschlossen, den ersten Satz an §3(1) anzuhängen, den zweiten an §3(2).
Zudem steht in §55(1)Nr. 1, Satz 2 AO: "Die Mitglieder ... dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten." Um die Mitgliedschaft nicht unattraktiv zu machen, wollte der Vorstand in diesem Zusammenhang klarstellen, dass weiterhin Anträge (insbesondere auch Sozialanträge), die eindeutig den satzungsgemäßen Zielen dienen, auch dann positiv beschieden werden können, wenn der Antragsteller Vereinsmitglied ist. Das Mitglied erhält dann ja nicht in seiner Eigenschaft als Mitglied eine Zuwendung, sondern für das geförderte Projekt. Im Übrigen sollte klargestellt werden, dass auch Vereinsmitgliedern Fahrtkosten oder ähnliche Auslagen erstattet werden können.
Daher hat der Vorstand in Ergänzung der beiden genannten Änderungen beschlossen, dies im §3(3) als Satz 2
klarzustellen: “Mitglieder sowie Nichtmitglieder können Anträge auf satzungsgemäße Verwendung von Vereinsmitteln stellen oder angemessene Erstattungen für Aufwendungen erhalten, die ihnen im Auftrag des Vereins entstanden sind.“
Der Text der neugefassten Satzung hängt hier an. Die Satzungsänderungen sollen erst nach der MV 2026 beim Amtsgericht zur Eintragung angemeldet werden, ggf. mit evtl. Änderungen des einzutragenden Vorstands.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Roland Kirstein
Vorsitzender
